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Information zur GEMA die Sie wissen sollten

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte kurz "GEMA" vertritt die Urheberrechte der Komponisten und Künstler. Wird Musik vor Publikum gespielt, so verlangt die GEMA Gebühren dafür. Darum muss jede Musikveranstaltung bei der GEMA angemeldet werden. Diese erhebt dann je nach Größenordnung und Veranstaltungskonzept eine Gebühr. Private Feiern wie z.B.: Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Polterabende usw. sind im Sinne der GEMA in der Regel nicht Anmelde- und Gebührenpflichtig. Bitte klären sie das im Einzelfall mit der zuständigen GEMA Direktion. Im Sinne der Gema ist Grundsätzlich der Veranstalter für die Zahlung der Gebühren verantwortlich. Sie sind nicht Bestandteil unserer Preise. Bitte geben Sie bei Ihrer Gema - Meldung an, das wir mit "digitalen Kopien" unserer Originaltonträger arbeiten. (Format wma, wav & mp3).